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Grundversorgung (Gewerbebetriebe bis 10.000 kWh)
Stand: 01.07.2009
1. Preis nach Verbrauchsmengen1)
Der Tarif besteht aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis
| Tarif | Arbeitspreis | Grundpreis | Günstigster Preis für einen Jahresverbrauch von kWh |
| Grundversorgung „S" | 6,437 (7,660) ct/kWh | 3,00 (3,57) EUR/Monat | 1 - 1.000 |
| Grundversorgung „M" | 6,037 (7,184) ct/kWh | 6,00 (7,14) EUR/Monat | 1.001 - 4.000 |
| Grundversorgung „L" | 5,387 (6,411) ct/kWh | 9,00 (10,71) EUR/Monat | 4.001 - 50.000 |
| Grundversorgung „XL" | 5,287 (6,292) ct/kWh | 12,00 (14,28) EUR/Monat | 50.001 - 300.000 |
Nur bei zentral versorgten Mehrfamilienhäusern in Verbindung mit Grundversorgung „XL"
| Zusatzzähler | 5,287 (6,292) ct/kWh | 1,25 (1,49) EUR/Monat |
Für Lieferabkommen zu Sonderpreisen wird ab dem 01. Juli 2009 die gesamte Lieferung zu einem Durchschnittspreis von 5,315 ct/kWh (6,325 ct/kWh) abgerechnet, wenn der sich aus Grundpreis und Arbeitspreis ergebende Preis diesen Durchschnittspreis unterschreitet.
2. Erdgassteuer
Die Arbeitspreise und der Durchschnittspreis beinhalten folgende Erdgassteuer: 0,55 (0,65) ct/kWh
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
3. Konzessionsabgabe
Der Erdgaspreis enthält Konzessionsabgaben, die an die Stadt/Gemeinde abgeführt werden. Die Konzessionsabgaben betragen ab dem 01. Januar 1992
- bei Erdgas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Städten/Gemeinden bis 25.000 Einwohner:
0,51 ct/kWh - bei sonstigen Tariflieferungen in Städten/Gemeinden bis 25.000 Einwohner:
0,22 ct/kWh - bei Belieferung von Sondervertragskunden:
0,03 ct/kWh
Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
4. Umsatzsteuer
Zu dem Entgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe, z. Zt. 19 % in Rechnung gestellt.
5. Sonstige Hinweise
- Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in kWh aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrechnungsbrennwert ermittelt (thermische Erdgasabrechnung)
- Die Stadtwerke Steinheim GmbH stellen das Erdgas zur Verfügung mit einem Brennwert von ca. Ho 10 - 12 kWh/m³ mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten sowie einem Ruhedruck von p = ca. 20 mbar
- Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirkungsgrade beim Verbrauch benötigt man für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Erdgas das 1,2 fache an kWh im Vergleich zu Strom. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich ist jedoch nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Preise möglich.
1) Die Preise in Klammern beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %, und wurden gerundet








