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Stadtwerke Steinheim GmbH

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Stand: 01.01.2011

Sonderabkommen Wärme2)

Vertragsbindung bis zum 31. Dezember 2012

1. Sonderabkommen für elektrische Wärmespeicher-, Raumheizungs- und/oder Groß-Heißwasser-Speicheranlagen1)

- gemeinsame Messung -

Tarif Arbeitspreis Grundpreis
HT 18,59 (22,12) ct/kWh 60,00 (71,40) EUR/a
NT 11,97 (14,24) ct/kWh 30,00 (35,70) EUR/a

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der ggf. neuen Sonderkundenumlage

- getrennte Messung -

Tarif Arbeitspreis Grundpreis
HT 15,50 (18,45) ct/kWh 60,00 (71,40) EUR/a
NT 11,97 (14,24) ct/kWh 22,00 (26,18) EUR/a

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der ggf. neuen Sonderkundenumlage

2. Sonderabkommen Wärmepumpen

- getrennte Messung -

Tarif Arbeitspreis Grundpreis
HT 15,50 (18,45) ct/kWh 60,00 (71,40) EUR/a
NT 11,97 (14,24) ct/kWh 22,00 (26,18) EUR/a

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der ggf. neuen Sonderkundenumlage

3. Sonderabkommen Bäckereien

- getrennte Messung -

Tarif Arbeitspreis Grundpreis
HT 15,50 (18,45) ct/kWh 60,00 (71,40) EUR/a
NT 11,97 (14,24) ct/kWh 22,00 (26,18) EUR/a

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der ggf. neuen Sonderkundenumlage

4. Stromsteuer

In den Arbeitspreisen gem. Ziffer 1, 2 und 3 der Sonderabkommen ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 03.09.1999 enthalten.

Sie beträgt in den Arbeitspreisen gem. Ziffer 1, 2 und 3 = 2,05 ct/kWh

5. Umsatzsteuer

Zu dem Entgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, z. Zt. 19 % in Rechnung gestellt.

1) Die Preise in Klammern beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %, und wurden gerundet
2) Das Sonderabkommen ist nicht Bestandteil der Grundversorgung, hierüber wird jeweils ein getrennter Vertrag abgeschlossen.