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SWS Premium Gewerbe
Stand: 01.01.2012
1. Preis nach Verbrauchsmengen1)
Der Tarif besteht aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis nach Ziffer 1.1.
1.1 Arbeits- und Grundpreis1)
Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2012
| Tarif | Arbeitspreis | Grundpreis |
| SWS Premium | 18,99 (22,60) ct/kWh | 60,00 (71,40) EUR/a |
| SWS Premium Schwachlast HT | 19,39 (23,07) ct/kWh | 60,00 (71,40) EUR/a |
| SWS Premium Schwachlast NT | 16,20 (19,28) ct/kWh | 30,00 (35,70) EUR/a |
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der ggf. neuen Sonderkundenumlage.
Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2013
| Tarif | Arbeitspreis | Grundpreis |
| SWS Premium+ | 19,19 (22,84) ct/kWh | 60,00 (71,40) EUR/a |
| SWS Premium+ Schwachlast HT | 19,59 (23,31) ct/kWh | 60,00 (71,40) EUR/a |
| SWS Premium+ Schwachlast NT | 16,40 (19,52) ct/kWh | 30,00 (35,70) EUR/a |
Die Preise verstehen sich zuzüglich der ggf. neuen Sonderkundenumlage. Zusätzlich wird die Veränderung der EEG-Umlage im Jahr 2013 (aktueller Wert 2012 = 3,592 ct/kWh) weitergegeben.
2. Konzessionsabgabe
Das Stromgeld enthält Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstwerte der Konzessionsabgaben betragen:
- bei Stromlieferungen im Rahmen der Schwachlastregelung
0,61 ct/kWh - bei sonstigen Stromlieferungen in Gemeinden
- bis 25.000 Einwohner
1,32 ct/kWh - bis 100.000 Einwohner
1,59 ct/kWh - bis 500.000 Einwohner
1,99 ct/kWh
- bis 25.000 Einwohner
Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
3. Umsatzsteuer
Zu dem Entgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe, z. Zt. 19 % in Rechnung gestellt.
4. Stromsteuer
Im Entgelt gemäß Nr. 1 - 3 ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 03.03.1999 enthalten. Sie beträgt 2,05 ct/kWh.
1) Die Preise in Klammern beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %, und wurden gerundet








