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Grundversorgungstarife
Stand: 01.09.2009
1. Preis nach Verbrauchsmengen1)
Der Tarif besteht aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis nach Ziffer 1.1.
1.1 Arbeits- und Grundpreis1)
| Tarif | Arbeitspreis | Grundpreis |
| Grundversorgung | 16,90 (20,11) ct/kWh | 60,00 (71,40) EUR/a |
2. Schwachlastarbeitspreis1)
Der Schwachlastarbeitspreis beträgt: 14,20 (16,90) ct/kWh
3. Konzessionsabgabe
Das Stromgeld nach der Grundversorgung enthält Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstwerte der Konzessionsabgaben betragen:
- bei Stromlieferungen im Rahmen der Schwachlastregelung
0,61 ct/kWh - bei sonstigen Stromlieferungen in Gemeinden
- bis 25.000 Einwohner
1,32 ct/kWh - bis 100.000 Einwohner
1,59 ct/kWh - bis 500.000 Einwohner
1,99 ct/kWh
- bis 25.000 Einwohner
Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
4. Umsatzsteuer
Zu dem Entgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe, z. Zt. 19 % in Rechnung gestellt.
5. Stromsteuer
Im Entgelt gemäß Nr. 1 - 3 ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 03.03.1999 enthalten. Sie beträgt 2,05 ct/kWh. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Arbeitspreise der Grundversorgung entsprechend herabgesetzt. Die Steuerermäßigung ist -ggf. auch rückwirkend- ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum zu berücksichtigen.
1) Die Preise in Klammern beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %, und wurden gerundet








