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Stadtwerke Steinheim GmbH

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Niederspannungs-anschlussverordnung

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung/Niederdruckanschluss-verordnung (NAV/NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV/AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich. -

Gerne stehen wir Ihnen unter 0 52 33-94 92 26 für Ihre Rückfragen zur Verfügung.