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Stadtwerke Steinheim GmbH

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Veröffentlichungspflicht nach § 15 (2) des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Angaben gemäß § 15 Abs. 2 des EEG-Gesetz

Netzbetreiber und Elektritzitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten

  1. die Angaben nach § 14 a Abs. 1 bis 5 unverzüglich nach ihrer Übermittlung und
  2. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.

In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2010 folgende Mengen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlten Vergütungen an die Anlagenbetreiber sind angegeben:

EEG Primärenergieart kWh Euro 
§6 Wasserkraft 94.087 7.216,48€
§7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas 0 0,00 €
§8 Biomasse, Biogas 1.216.417 251.685,60 €
§9 Geothermie 0 0,00 €
§10 Windenergie 0 0,00 €
§11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) 2.860.700 1.299.743,23 €
Gesamt Einspeisungen nach dem EEG 4.171.204 1.558.645,31 €

* 21.690,30 € vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagertem Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz in unserem Netzgebiet beträgt 59.758.920 kWh.

Der Bericht gem. § 15 (2) Nr. 2 EEG ist identisch mit den oben dargestellten Angaben.

Datenbasis: EEG-Meldung 2010 an die Bundesnetzagentur