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Stadtwerke Steinheim GmbH

Im Altenhagen 1
32839 Steinheim
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Förderprogramm regenerative Energienutzung

Geltungsdauer: 01.01.2012 - 31.12.2012


Voraussetzungen für die Gewährung bzw. Auszahlung der Zuschussbeträge:

  • Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit mindestens 12-monatiger Laufzeit
  • Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnung aus der hervorgeht wer das Gerät gekauft hat; Nachweis über die Energieeffizienzklasse - "Energielabel")
  • das Kaufdatum darf nicht länger als 3 Monate vor Antrag zurückliegen

 

  1. Zuschuss für die Erneuerung und Einbau von Anlagen für Wärmerückgewinnung z.B: in Lüftungsanlagen

    - einmaliger Zuschuss von 250,00 EUR
    (Nachweis der Installationsfirma erforderlich)
  2. Zuschuss für die Erneuerung und Einbau von Wärmepumpenanlagen für Raumheizung und / oder Brauchwassererwärmung

    - einmaliger Zuschuss von 500,00 EUR (bei Erdwärmepumpen)
    - einmaliger Zuschuss von 250,00 EUR (bei Aussenluftwärmepumpen)
    (Nachweis der Installationsfirma erforderlich)

Weitere Hinweise über die Zuschussregelung können Sie bei der Stadtwerke Steinheim GmbH, Frau Maria Schira unter der Rufnummer 0 52 33 / 94 92-19 oder per E-Mail m.schira@sw-s.de erfragen.