Stadtwerke Steinheim GmbH
Im Altenhagen 1
32839 Steinheim
Tel. +49(0) 52 33 - 94 92-0 | Fax +49(0) 52 33 - 94 92 20
Mail info@sw-s.de | Web www.sw-s.de
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Förderprogramm regenerative Energienutzung
Geltungsdauer: 01.01.2012 - 31.12.2012
Voraussetzungen für die Gewährung bzw. Auszahlung der Zuschussbeträge:
- Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit mindestens 12-monatiger Laufzeit
- Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnung aus der hervorgeht wer das Gerät gekauft hat; Nachweis über die Energieeffizienzklasse - "Energielabel")
- das Kaufdatum darf nicht länger als 3 Monate vor Antrag zurückliegen
- Zuschuss für die Erneuerung und Einbau von Anlagen für Wärmerückgewinnung z.B: in Lüftungsanlagen
- einmaliger Zuschuss von 250,00 EUR
(Nachweis der Installationsfirma erforderlich)
- Zuschuss für die Erneuerung und Einbau von Wärmepumpenanlagen für Raumheizung und / oder Brauchwassererwärmung
- einmaliger Zuschuss von 500,00 EUR (bei Erdwärmepumpen)
- einmaliger Zuschuss von 250,00 EUR (bei Aussenluftwärmepumpen)
(Nachweis der Installationsfirma erforderlich)
Weitere Hinweise über die Zuschussregelung können Sie bei der Stadtwerke Steinheim GmbH, Frau Maria Schira unter der Rufnummer 0 52 33 / 94 92-19 oder per E-Mail m.schira@sw-s.de erfragen.








